Das deutsche Strahlenschutzrecht verpflichtet die Strahlenschutzverantwortlichen, die applizierten Patientendosen zu überwachen und Rückschlüsse daraus zu ziehen, ob weitere Optimierungen des Strahlenschutzes möglich oder sogar erforderlich sind. Das ist oft nur mit Hilfe hierzu geeigneter Werkzeuge effizient und nachvollziehbar durchführbar. Auch wenn die Begriffe "Dosismanagement" oder "Dosismanagementsystem" weder im Strahlenschutzgesetz noch in der Strahlenschutzverordnung auftauchen, so ergibt sich aus der Natur der Sache, dass in größeren radiologischen und teilradiologischen Instituten diese Kontrollfunktion durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den Strahlenschutzbeauftragen meist nicht ohne zusätzliche Hilfsmittel sinnvoll möglich ist. In welcher Art und Weise und ggfs. mit welchen Hilfsmitteln die Dosiskontrolle durchgeführt wird, bleibt der Entscheidung des Strahlenschutzverantwortlichen überlassen; allerdings muss er der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anforderung sein Konzept hierzu plausibel darlegen.
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