Die Dosisflächenproduktbestimmung bei einer Röntgenaufnahme oder Durchleuchtungsuntersuchung ist neben der Aufnahmespannung (kV) der wichtigste Parameter zur Dokumentation der Strahlenexposition des Patienten. Alle neuen Anlagen müssen über eine entsprechende Einrichtung verfügen, für Altanlagen gibt es zum Teil Ausnahmeregelungen.
Dosisflächenproduktmeßsysteme sind Medizinprodukte im Sinne des §14 MPBetreibV (Medizinproduktebetreiberverordnung) und unterliegen somit der Verpflichtung, regelmäßig einer Meßtechnischen Kontrolle unterzogen zu werden. Das Prüfintervall liegt in der Regel bei max. 5 Jahren. Meßtechnische Kontrollen dürfen nur von hierfür geeigneten Personen und Unternehmen durchgeführt werden, die diese Tätigkeit bei der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde angezeigt haben müssen! Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt schreibt die Art, den Umfang und die Durchführung der Meßtechnischen Kontrolle in einem entsprechenden Leitfaden vor, einschließlich der zu verwendenden Messgeräte. Der Anlagenbetreiber ist gemäß MPBetreibV dafür verantwortlich, nur Personen mit diesen Tätigkeiten zu beauftragen, die über die entsprechenden Nachweise verfügen.
Wir beraten Sie gerne zur Durchführung der Meßtechnischen Kontrolle.
Wir sind für die Meßtechnischen Kontrollen an Dosisflächenproduktmeßsystemen durch die Bezirksregierung Düsseldorf für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland registriert und zugelassen.