Der Strahlenschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Betreibers einer Röntgenanlage und ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe für die beauftragten Dienstleistungsunternehmen.
Die Röntgenverordnung unterscheidet zwischen dem Strahlenschutz für den Patienten, für das Personal / den Anwender und dem Schutz von Unbeteiligten (z. B. Passanten oder Nachbarn). Alle diese Personengruppen müssen bestmöglich vor unbeabsichtigter Strahlenexposition geschützt werden.
Bei der Entscheidung, ob dieses durch spezielle Strahlenschutzmaterialien, durch bauliche Maßnahmen oder durch Verhaltensmaßregeln erfolgen sollte, unterstützen wir Sie gerne fachlich fundiert und kompetent.
Sei es, dass Sie Bleischürzen für Ihre Patienten oder für Ihr Personal benötigen, seien es Bleiglasbrillen, Handschuhe oder eine mobile oder festinstallierte Strahlenschutzwand: Wir haben für Sie die richtige Lösung mit hochwertigen, langlebigen Strahlenschutzmaterialien.
Fragen Sie uns!
Sie bauen Ihre Röntgenabteilung um? Oder Sie planen einen Umzug oder eine Neu-Installation? Dann benötigen Sie einen professionell erstellten Strahlenschutzplan, der auch dem Sachverständigen und auf Anforderung auch der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss.
Wir erstellen Ihre Strahlenschutzplanung gemäß der aktuell gültigen DIN 6812 und fertigen eine umfassende Dokumentation hierzu an.
Diesen Service bieten wir natürlich auch Architektur - und Planungsbüros zur Vervollständigung Ihres Portfolios an.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wir beraten Sie in allen Fragen des Strahlenschutzes umfassend und kompetent. Wir legen alle aktuellen Vorschriften wie Röntgenverordnung, QS-Richtlinie, DIN-Normen, Europäische Strahlenschutzvorschriften, Empfehlungen der Ärztlichen Stellen und des Bundesamtes für Strahlenschutz, sowie die Leitlinien der Bundesärztekammer zugrunde und erstellen mit Ihnen zusammen ein optimales Konzept zur Durchführung und Dokumentation des Strahlenschutzes.
Wir unterstützen Sie gerne bei der jährlich durchzuführenden Strahlenschutzunterweisung gemäß §63 StrlSchV (ehem. §36 RöV) und referieren über die aktuellen Anforderungen und Änderungen bei den für Ihr Institut relevanten Strahlenschutzthemen.